Jörg Rupp ist ein streitbarer Kopf. Der ehemalige grüne Parteilinke eckt öfter mal an. Er war wegen eines unüberlegten und blöden Tweets schon einmal Ziel eines Shitstorms. Dass er allerdings Hass oder Rassismus verbreitet, kann man dem Badener und fünffachen Vater nun wirklich nicht nachsagen. Er beriet in seinem Job Arbeitssuchende, vermittelte Praktika für Asylbewerber, war als Sozialarbeiter tätig. Rupp engagiert sich gegen Rechts, spricht sich immer wieder gegen eine unmenschliche Flüchtlingspolitik aus. Ausgerechnet ihn sperrte Twitter nun wegen angeblicher Hassrede. Nach fast neun Jahren in dem sozialen Netzwerke, fast 50.000 Tweets und mit 2.000 Followern darf Rupp nicht mehr twittern.
Wie kam es dazu? Am Morgen des 5. Januar hört Rupp eine alte Platte der Band Cochise aus dem Jahr 1979. Dort gibt es das bitterböse und zynische Lied „Das Anarchistenschwein“, in dem es um gesellschaftliche Feindbilder der Siebzigerjahre geht.
Wegen umgeschriebenem Liedtext gesperrt
Aus einer Laune heraus textet Rupp das Lied ein bisschen um, passt es auf das nach seiner Meinung gängige Feindbild an. Aus dem „Anarchistenschwein“, das ausgerottet werden soll, macht er ein „Asylantenschwein“, von dem das Land befreit werden solle. Statt Genscher, Schmidt und Strauß setzt er Schulz, Merkel und den grünen Rechtsaußen Boris Palmer in den Text ein.

Aus dem Zusammenhang gerissen kann man den Tweet als Hassrede verstehen. Keine Frage. Aber schon im Zusammenhang mit dem vorherigen und dem nachfolgenden Tweet wird der Kontext ziemlich klar. Kurz zuvor twitterte Rupp eine Kritik an Abschiebungen, danach einen Link auf einen Artikel, in dem Cochise-Frontmann Pit Budde das Lied erklärt. Garniert ist dieser Tweet mit dem Verweis #lasttweet. Rupp liefert seinen Followern also den Kontext zu seinem missverständlichen Tweet direkt mit.
Moderationsentscheidungen nach Gutsherrenart
Twitter interessiert das nicht. Das Unternehmen sperrt nicht nur den Tweet, was im Zweifelsfall legitim gewesen wäre, sondern Rupps Account einfach komplett. Ob sich vor dieser Sperrentscheidung jemand den Account und seine sonstigen Tweets angeschaut hat, ist eher unwahrscheinlich. Wie solche Moderationsprozesse bei Twitter ablaufen, ist vollkommen intransparent.
Nach der Entscheidung erhebt Jörg Rupp Einspruch. Und bekommt die immergleichen Begründungen zurück. Wenn der Hauptzweck eines Accounts darin bestehe, andere durch Hatespeech zu schädigen, könne der Account ohne Vorwarnung gesperrt werden. Eine andere Standard-Begründung ist, dass wiederholte Verstöße zu einer permanenten Sperrung eines Accounts führen können. Mehr erfährt Rupp nicht von Twitter. Sein Account bleibt gesperrt.
Er vermutet nun, dass sein Tweet von einem Algorithmus als besonders hasserfüllte Sprache bewertet worden sei – und dann habe nie mehr ein Mensch drauf geschaut. Angesichts der Intransparenz des Unternehmens lässt sich das nicht bestätigen. Weil Twitter weniger Geld zur Verfügung hat als Google oder Facebook und monatlich Verluste einfährt, ist die Spekulation gerechtfertigt, dass bei Twitter Algorithmen und automatisierte Moderationsprozesse eine noch größere Rolle spielen als bei anderen sozialen Netzwerken. Und auch bei anderen Konzernen bleibt den Moderatoren keine Zeit, den Kontext einzuordnen.
Simulation eines Widerspruchsverfahrens
So entsteht eine Moderation nach Gutsherrenart. Klar ist: Twitter hat sich nicht wirklich mit Jörg Rupp beschäftigt. Gleichzeitig hat das Unternehmen die jahrelange Debattenheimat des 51-Jährigen zerstört, ihm einen als öffentlicher Raum wahrgenommenen Ort weggenommen. Ihm neun Jahre Diskussion und politische Kommentierung gesperrt. Einfach so und ohne individuelle Begründung.
Rupp hat kaum eine Chance gegen den Konzern. Er kann nur auf die mediale Öffentlichkeit hoffen. Ein Widerspruchsrecht über die oben beschriebene Einspruchssimulation hinaus gibt es nicht. Rupp findet es erschreckend, dass nicht nur ohne Berücksichtigung des Kontextes gelöscht wird, sondern auch, dass keinerlei sinnvolle Kommunikation mit dem Konzern möglich ist.
Facebook sperrte ihn wegen des gleichen Inhaltes immerhin nur vorübergehend. Dennoch löste das bei ihm eine Wirkung aus: „Ich habe mich am Ende bei Facebook nicht mehr getraut, meinen Blogbeitrag zu verlinken, in dem ich die Löschung thematisiert und inhaltlich dargestellt (mit dem Original und dem geänderten Liedtext von Cochise) habe.“ So etwas nennt man Chilling Effect, Abschreckung, ein echtes Problem für die Meinungsfreiheit. Rupp vermutet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei an der Sperrung seines Accounts schuld. Die Kritik an dem Gesetz stimme also. Doch ist das wirklich so?
Es ist nicht nur das NetzDG
Twitter hat weltweit angekündigt, stärker gegen Hate Speech vorzugehen, schon bevor das NetzDG in Deutschland richtig Wirkung entfaltete. Das Unternehmen steht seit Jahren und nicht nur in Deutschland in der Kritik, es bekämpfe Hass, Drohungen, Sexismus, Nazis und Stalking nicht. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit bei Twitter hat vielleicht gar nicht so viel mit dem kleinen Markt Deutschland zu tun, sondern mit weltweiten strategischen Entscheidungen des Unternehmens.
Der Fall Rupp aber zeigt, dass Unternehmen wie Twitter nicht mit Zynismus und Satire umgehen können. Er verdeutlicht, wie der Kontext vollkommen ignoriert wird. Hier fordert der Kampf gegen Hate Speech schnell Opfer, es sind die Feinheiten der Sprache und des Zusammenhangs, die als erstes auf der Strecke bleiben. Gleichzeitig vertritt Twitter die Linie, Hassrede von wichtigen Politikern dürfe stehen bleiben.
Brauchen wir Grundrechte gegenüber Unternehmen?
Umso wichtiger ist es, die großen für die Meinungsbildung dominanten öffentlichen Plattformen – ob nun Twitter oder Facebook – anders zu behandeln als beliebige Privatunternehmen. An Orten von solch großer Öffentlichkeit müssen Menschen sich wehren können gegen Entscheidungen und dürfen einem vollkommen intransparenten Moderationsprozess nicht hilflos ausgeliefert sein. „Wenn private Konzerne die öffentlichen Räume zur Verfügung stellen, in denen die grundsätzlichen gesellschaftlichen Debatten geführt werden, brauchen wir eine Ausdehnung der Grundrechte gegenüber Unternehmen“, hat Julia Krüger zuletzt gefordert. Und das stimmt: Menschen dürfen nicht nach Jahren fruchtbarer Beteiligung an öffentlicher Diskussion in sozialen Netzwerken aus Debattenräumen ausgeschlossen werden, weil sie einmal einen missverständlich formulierten Tweet abgesetzt haben.
Rupp selbst hat übrigens keine Lust mehr auf Twitter, egal wie die Sache nun ausgeht: Er fühlt sich ausgeschlossen und gedemütigt, weil das Unternehmen auf seinen Einspruch nicht wirklich reagiert hat. Mit einem Konzern, der ihn so behandelt, will er nichts mehr zu tun haben.
